Gemäß dem Gesetz vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Gesetzes – Familien- und Vormundschaftsgesetz sowie einiger anderer Gesetze (Dz. U. z 2023 r. poz. 1606) ist das Hotel verpflichtet, bis zum 15. August 2024 die Standards zum Schutz Minderjähriger (SOM) einzuführen. Das Hotel ist verpflichtet, diese Schutzstandards für Minderjährige anzuwenden, insbesondere die Identität der minderjährigen Person und ihr Verhältnis zur erwachsenen Begleitperson, mit der sie sich in der Einrichtung aufhält, festzustellen. (Gesetz vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung sexualbezogener Straftaten und zum Schutz Minderjähriger).
Unsere Standards
Gemäß den SOM-Standards bitten wir Sie, auf Ihrer Reise die Ausweisdokumente mitzuführen, die die Identität der volljährigen Person bestätigen, die als gesetzliche/r Vormund fungiert, sowie die des mit Ihnen reisenden Minderjährigen. Bitte bereiten Sie außerdem im Falle einer Reise mit einem Minderjährigen, dessen Eltern oder gesetzliche/r Vormund/in Sie nicht sind, eine schriftliche Einverständniserklärung des Elternteils für die Reise mit dem Kind vor.
Erforderliche Dokumente
Um eine ordnungsgemäße Überprüfung durchzuführen, bitten wir Sie beim Check-in, den Ausweis des Kindes oder ein anderes Dokument vorzulegen, das das Recht zur Beaufsichtigung des Kindes zu diesem Zeitpunkt bestätigt.
Beispielhafte Dokumente zur Überprüfung der Identität des Kindes sind Personalausweis, Schülerausweis, die MObywatel-App, das Internetkonto des Patienten oder eine gerichtliche Entscheidung.
Wenn Sie nicht Elternteil des Kindes sind, ist die Vorlage einer notariell beglaubigten Einwilligungserklärung oder einer schriftlichen Zustimmung der Eltern erforderlich, in der die Daten des Kindes, seine Wohnadresse, eine Telefonnummer eines Elternteils, die Nummer des Ausweisdokuments sowie die PESEL-Nummer der mit dem Kind reisenden Person angegeben sind.