Gemäß dem Gesetz vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Gesetzes – Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch sowie bestimmter anderer Gesetze (GBl. [Dz. U.] von 2023, Pos. 1606) ist das Hotel verpflichtet, die Standards zum Schutz von Minderjährigen (SOM) bis zum 15. August 2024 einzuführen.
Das Hotel hat die Pflicht, die Standards zum Schutz von Minderjährigen anzuwenden, insbesondere die Identität des Minderjährigen sowie dessen Beziehung zur erwachsenen Begleitperson im Objekt festzustellen.
(Gesetz vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung von Gefahren der Sexualkriminalität und zum Schutz von Minderjährigen).
Aufgrund der eingeführten Standards zum Schutz von Minderjährigen (SOM) bitten wir Sie freundlich, Dokumente zur Identitätsbestätigung des gesetzlichen Betreuers sowie des mit Ihnen reisenden Minderjährigen mit auf die Reise zu nehmen. Falls Sie mit einem Minderjährigen reisen, dessen Eltern oder gesetzliche Betreuer Sie nicht sind, bitten wir Sie, eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern für die Reise mit dem Kind vorzulegen.
Für eine korrekte Überprüfung bitten wir Sie, beim Check-in ein Ausweisdokument des Kindes oder ein anderes Dokument vorzulegen, das die momentane Berechtigung zur Ausübung der Aufsicht über das Kind bestätigt.
Beispiele für Dokumente zur Bestätigung der Identität des Kindes sind: Personalausweis, Schülerausweis, MObywatel-App, Internet-Patientenkonto oder ein Gerichtsurteil.
Falls Sie nicht das Elternteil oder der gesetzliche Vormund des Kindes sind, benötigen wir eine notarielle Zustimmung oder eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern. Diese muss folgende Angaben umfassen: Daten des Kindes, Wohnadresse, Telefonnummer der Eltern, Nummer des Ausweisdokuments sowie die PESEL-Nummer der mit dem Kind reisenden Person.